Trennung/Scheidung mit Kindern: Was nun?
Trennung: eine schwierige Zeit für Kinder und Eltern
Eine Trennung oder Scheidung ist eine emotional belastende Situation. Gefühle wie Wut, Trauer, Enttäuschung, Empörung und manchmal sogar Hass sind in Trennungsphasen nicht unüblich. In dieser Zeit sind besonders Eltern sehr gefordert: Denn auch wenn man sich als Paar getrennt hat, bleibt man Eltern – mit all seinen Rechten und Pflichten.
Weil eine Trennung/Scheidung sehr wichtige und folgenschwere Entscheidungen mit sich bringt, ist es ratsam, in dieser Phase professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn der Entschluss zukünftig getrennte Wege zu gehen, ist erst der erste Schritt. In weiterer Folge gilt es meist viele Vereinbarungen zu treffen.
Keine vorschnellen Vereinbarungen treffen
Nicht zuletzt um (weitere) Konflikte mit dem Expartner zu vermeiden, tendieren viele Frauen dazu nachzugeben und einer schnellen Lösung zuzustimmen. In manchen Fällen erweist sich diese aber rückblickend als nachteilig.
Eine einvernehmliche Scheidung mag etwa auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen. Denn in der Regel ist sie die einfachste und kostengünstigste Variante, um eine Ehe aufzulösen. Einig müssen sich die Ehepartner*innen dabei über die Aufteilung des ehelichen Vermögens, die Regelung des Ehegatt*innen- und Kindesunterhalts, sowie über die Obsorge und die Ausübung des Kontaktrechts sein. Ohne professionelle Beratung ist es aber oft schwer einzuschätzen, ob es sich wirklich um eine faire Lösung handelt.
Auf Ansprüche zu verzichten – um die Scheidung schnell durchzubringen bzw. um einen „Rosenkrieg“ zu vermeiden – ist zwar nachvollziehbar, aber nicht unbedingt gerecht. Von einem Unterhaltsverzicht oder einer Abgeltung durch eine Einmalzahlung ist beispielsweise eher abzuraten. Denn dieser hat weitreichende Folgen auf künftige sozial- und pensionsrechtliche Ansprüche. So verfällt der Anspruch auf Mindestsicherung und auf Witwenpension.
Obsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kontaktrecht: viele offene Fragen
Eine Scheidung ändert grundsätzlich nichts an der gemeinsamen Obsorge. Diese bleibt bestehen – außer wenn die Eltern es anders vereinbaren bzw. ein Elternteil alleinige Obsorge beantragt. Die gemeinsame Obsorge bedeutet, dass beide Eltern weiterhin unabhängig voneinander und ohne Absprache Entscheidungen bezüglich der gemeinsamen Kinder treffen. (Zu den wenigen Ausnahmen, wo es der Zustimmung von beiden bedarf gehören z.B. die Änderung des Namens, oder der Staats- und Religionszugehörigkeit.) Die gemeinsame Obsorge erfordert deshalb ein Mindestmaß an Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft von beiden Eltern. Ist dies nicht gewährleistet, kann es sinnvoll sein, die alleinige Obsorge zu beantragen. Das ist natürlich auch dann notwendig, wenn das Kindeswohl aus anderen Gründen gefährdet ist (z.B. Gewalt oder Vernachlässigung).
Neben der Obsorge müssen im Zuge einer Scheidung auch der Hauptwohnsitz des Kindes, sowie die Kontakt- und Unterhaltsregelungen vereinbart werden. Jener Elternteil, der das gemeinsame Kind nicht hauptsächlich betreut, muss so lange Unterhalt zahlen, bis das Kind selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann.
Das Kontaktrecht gilt unabhängig von der Obsorge. Auch der Elternteil, der nicht mit der Obsorge betraut ist, hat ein Recht darauf die Kinder zu sehen. Ein Antrag auf alleinige Obsorge heißt also nicht, dass dem anderen Elternteil der Kontakt zu den Kindern verwehrt wird, sondern nur, dass Entscheidungsbefugnisse eingeschränkt werden.
Suche nach langfristigen Lösungen
Es ist für niemanden leicht in der Phase der Trennung bzw. Scheidung immer einen kühlen Kopf zu bewahren. Gerade deshalb ist es wichtig, sich ausreichend über rechtliche, finanzielle und sonstige Auswirkungen zu informieren. Das ist auch nötig, um sämtliche Scheidungsfolgen abschätzen und selbstbewusst in Verhandlung treten zu können.
Einen guten ersten Überblick bietet zum Thema bietet die Broschüre „Was tue ich, wenn es zur Scheidung/Trennung kommt?“
Wenn Sie selbst Fragen zu den Themen Trennung und Scheidung haben, können Sie sich darüber hinaus ein Beratungsgespräch in einer Frauenberatungsstelle vereinbaren. Diese beraten kostenfrei und vertraulich in ganz Österreich. Sie vermitteln auch an spezialisierte Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche.