Gewaltschutzzentren – Hilfe bei Häuslicher Gewalt und Stalking
Gewalt – egal von wem – ist nie ok! Das gilt auch dann, wenn Gewalt in der Familie oder durch einen (Ex)Partner oder eine (Ex)Partnerin ausgeübt wird. In so einem Fall spricht man von „häuslicher Gewalt“. Schlagen, Beschimpfen, Kontrollieren, Nachspionieren, Verfolgen und vieles mehr darf in einem Zuhause keinen Platz haben. Dennoch kommt Gewalt leider auch in Familien oder Beziehungen häufig vor und macht das Leben für alle Betroffenen sehr schwer. Um Betroffene nicht alleine zu lassen und sie zu schützen, wurde in jedem Bundesland ein eigenes Gewaltschutzzentrum eingerichtet.
Alle, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, können bei diesen Gewaltschutzzentren Rat, Hilfe und Unterstützung suchen.
Auch Personen, die von Stalking betroffen sind, bekommen hier Unterstützung.
Die Beratung ist immer vertraulich und auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt. Auf Wunsch kann die Beratung auch anonym erfolgen, also ohne, dass der eigene Name oder der des Gewalttäters oder der Gewalttäterin genannt werden muss.
Wobei können Gewaltschutzzentren den Betroffenen helfen?
Das Beratungsteam in den Gewaltschutzzentren ist speziell ausgebildet und kennt sich mit allen Themen rund um Gewalt in der (Ex)Partnerschaft und Familie sowie Stalking sehr gut aus. Das Team kümmert sich um die Sicherheit von Betroffenen, bietet seelischen Beistand, begleitet bei Prozessen vor Gericht oder unterstützt bei Behördenwegen.
Zusammenarbeit von Gewaltschutzzentren und Polizei: Das Betretungs- und Annäherungsverbot für Gewalttäter und Gewalttäterinnen
Die Polizei kann bei häuslicher Gewalt ein „Betretungs- und Annäherungsverbot“ aussprechen. Das bedeutet, dass sich die gewalttätige Person der (gemeinsamen) Wohnung und der gewaltbetroffenen Person nicht mehr nähern darf. Die Polizei informiert das zuständige Gewaltschutzzentrum über ein Betretungs- und Annäherungsverbot. Dieses nimmt dann von sich aus (proaktiv) mit den Betroffenen Kontakt auf und bietet Unterstützung und Hilfe an.