Eine rote Fußgängerampel zeigt ein stehendes Männchen, das Signal „Warten“. Im Hintergrund sind Gebäudefassaden zu sehen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was kann ich tun?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in Österreich leider nach wie vor weit verbreitet. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich wehren können.

Sexuelle Belästigung: leider kein Einzelfall

Anstößige Bemerkungen, unpassende „Witze“, unerwünschte Berührungen oder unangemessenes Verhalten: Laut der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Österreich gibt etwa jede dritte Frau an, bereits sexuell belästigt worden zu sein. Dabei bleibt ein Großteil der Fälle oft ungemeldet. Viele Betroffene fühlen sich unsicher, wissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder haben Angst vor negativen Konsequenzen, falls sie sich äußern.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten

Klar ist: Sexuelle Belästigung ist kein „Kavaliersdelikt“. Die Auswirkungen auf die betroffenen Frauen sind vielfältig und können schwerwiegende Folgen für ihre psychische und körperliche Gesundheit haben.

In Österreich ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verboten. Das GlBG schützt vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale. Sexuelle Belästigung ist dabei jede unerwünschte Handlung, die die Würde einer Person verletzt und eine feindliche, einschüchternde oder demütigende Arbeitsatmosphäre schafft.

Unter bestimmten Voraussetzung ist sexuelle Belästigung auch gerichtlich strafbar, zum Beispiel, wenn es auch zu einer Berührung in Form von „Po-Grapschen“ gekommen ist.

Wo finden betroffene Frauen und Mädchen Hilfe und Beratung?

In Österreich gibt es verschiedene Stellen, die Unterstützung bieten, wenn Sie Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz werden:

  • Gleichbehandlungsanwaltschaft: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes bietet kostenlose Beratung und Unterstützung für Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Sie hilft, rechtliche Schritte zu unternehmen und informiert über die besten Vorgehensweisen.
  • Frauen- und Mädchenberatungsstellen: Beratungsstellen in ganz Österreich bieten Unterstützung für von sexueller Belästigung betroffene Frauen. Die Telefonberatung Act4Respect für Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Kooperation der Beratungsstelle sprungbrett und der Arbeiterkammer. Das Angebot ist österreichweit verfügbar, vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym: 0676 600 70 80.

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